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Hochzeitsknigge

Rund um die Trauung

Überprüfen Sie Ihr Wissen in punkto Etikette-Regeln zur Hochzeit

Wussten Sie schon, dass...
  • ...die Braut kleidungsmäßig den Ton angibt?

  • Erscheint die Braut in einem langen weissen Kleid vor dem Traualtar, dürfen auch die Brautjungfern und die übrigen Damen in lang erscheinen. Dazu besteht allerdings keine Verpflichtung.
    Wählt aber die Braut ein kurzes Kleid oder Kostüm, sollten die Damen auf ein langes Kleid verzichten.
    Absolutes NO-GO: Ob kurz oder lang, weisse Kleider sind für alle anderen Damen passé! Nur die Blumenkinder dürfen weiss gekleidet werden.
     
  • ...die Braut nicht nur vom Vater, sondern auch vom Bräutigam vor den Traualtar geführt werden kann?

  • Wir alle kennen den Einzug der Braut aus vielen Hollywood-Filmen: Zum Hochzeitsmarsch von Mendelssohn-Bartholdy schreitet die Braut am Arm ihres Vaters zum Altar, wo ihr Bräutigam auf sie wartet.
    Üblicher in unseren Breitengraden ist es, dass das Brautpaar gemeinsam in die Kirche einzieht. Für welche Variante Sie sich auch entscheiden, beim Auszug schreiten Braut und Bräutigam in grossem Abstand vor der Hochzeitsgesellschaft aus der Kirche.
     
  • ...am Hochzeitstag niemand eleganter als das Brautpaar sein darf?

  • Trägt der Bräutigam also 'nur' einen dunklen Anzug, so sollte keiner der männlichen Hochzeitsgäste im Smoking erscheinen.
     
  • ...die Braut während der gesamten Hochzeitszeremonie immer rechts neben dem Bräutigam sitzt?

  • Das gilt sowohl für Kirche oder Standesamt als auch für den Empfang und das Hochzeitsessen.
     
  • ...sich der Hochzeitszug mit Auto, Kutsche & Co. immer nach dem kirchlichen Zug richtet?

  • Wenn das Brautpaar gemeinsam in die Kirche schreitet, darf es auch gemeinsam zur Kirche fahren. Falls der Vater die Braut erst in der Kirche dem Bräutigam übergibt, muss er sie auch im Brautauto zur Kirche geleiten.
    Generell gilt für den Hochzeitszug:
    Den Anfang macht das Brautpaar und auch die Blumenkinder können im Auto der Hochzeit mitfahren.
     
  • ...die Braut ein weisses Brautkleid auch zur standesamtlichen Trauung tragen darf?

  • Was unsere Mütter niemals gewagt hätten, ist heute, vor allem in vielen Großstädten, durchaus Usus. Unsere ausländischen Mitbürger machen es uns seit Jahren vor. Sie tragen traditionell die grosse Brautrobe zur Hochzeit in bundesdeutschen Amtsstuben. Vor allem wenn´s 'nur' standesamtlich sein soll, tragen viele Frauen heute ein weisses Kleid, weil sie auf diesen schönen Brauch einfach nicht verzichten wollen!
     

 
 
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